Lösung zur : E-Rechnungspflicht ab dem 01.01.2025
Mit dem Beschluss für das Wachstumschancengesetz (27. März 2024; BGBl I 2024 Nr. 108) hat der Gesetzgeber die Einführung der E-Rechnung beschlossen. Deutschland folgt damit dem Beispiel anderer EU-Mitgliedstaaten sowie einiger Drittländer, die die E-Rechnung bereits zum Standard im Geschäftsverkehr gemacht haben.
Eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist ein digitales Dokument, das strukturiert und maschinenlesbar ist, sodass es ohne manuelle Eingriffe direkt in Buchhaltungssysteme importiert und verarbeitet werden kann. Sie bietet Vorteile wie höhere Effizienz, Kosteneinsparungen und geringere Fehleranfälligkeit. Die gängigen Formate für E-Rechnungen in Deutschland sind das ZUGFeRD-Format (Zentraler User Guide des Forum elektronische Rechnung Deutschland) und die XRechnung, die beide die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Ab dem 01.01.2025 muß jeder Gewerbebetreiber E-Rechnungen empfangen können! Dies wird dann der neue Standard. Klassische Papierrechnungen, sowie einfache PDF-Rechnungen ohne strukturiertes XML-Datenformat im B2B-Bereich gelten ab dann als sonstige Rechnungen. Dies bedeutet, dass Unternehmen bis spätestens 2028 verpflichtet sind, ausschließlich E-Rechnungen für ihre gesamten Geschäftsvorgänge zu verwenden.
Als MHDHG unterstützen wir Sie gerne bei der Einführung / Umstellung Ihrer Buchhaltungslösung und bieten Ihnen eine passende Software, die Ihre Prozesse effizient gestaltet und Ihnen hilft, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Hinweis: Alle unsere Kunden, die bereits mit Lexware Büro Easy (Plus) arbeiten erhalten Ende des Jahres das Update auf die Version 2025, welche die Lösung automatisch integriert hat.
Für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Benutzen Sie bitte hierfür folgenden Link:
E-Rechnungslösung Anfrage
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